Hebammenbetreuung nach Entlassung
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus steht allen Frauen eine umfassende Hebammenbetreuung zu Hause zu. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen täglichen Hausbesuch bis zum 5. Lebenstag des Babys (bei einem Kaiserschnitt sogar bis zum 6. Lebenstag). Zusätzlich sind – bei Bedarf – bis zu 7 weitere Hausbesuche möglich. Diese Betreuung startet am Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und kann bis zur 8. Lebenswoche deines Kindes in Anspruch genommen werden.
Profitiere von einer kompetenten Unterstützung durch deine Hebamme, die dich und dein Neugeborenes in dieser sensiblen Zeit begleitet und bei allen Fragen rund um Stillen, Babypflege und deine Wundheilung und Rückbildung zur Seite steht.
Solltest du die Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitte ich dich um rechtzeitige Kontaktaufnahme in der Schwangerschaft!
Meine Aufgaben
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und des Wochenflusses
- Heilung von Geburtsverletzungen beobachten
- Gewichtsverlauf des Kindes kontrollieren
- Ausscheidungen des Kindes kontrollieren
- Beratung bei Gelbsucht des Kindes
- Stillverhalten beobachten und Hilfestellung leisten
- Umgang mit der Flasche bei nichtgestillten Kindern
- fachkundige Unterstützung bei der Babypflege (Nabelpflege, wickeln, baden,…)
- Unterstützung bei Rückbildungsübungen
- Zeit für all deine Fragen rund um Geburt und Wochenbett